Verwaltung
• Die Finanzverwaltung ist im Auftrag des Schulrates zuständig für die Vermietung.
• Mitglieder des Schulrates, die Verwaltung und der Hauswart sind berechtigt, das Haus jederzeit zu betreten und angemessene Kontrollen vorzunehmen.
• Anordnungen des Hauswartes und der Verwaltung sind strikte zu befolgen.
• Bei Schäden beurteilt der Schulrat oder die Verwaltung das Mass des Selbstverschuldens.
Übernahme des Ferienheims
• Die Übernahme wird nach vorheriger Abmachung geregelt.
• Der Hauswart oder dessen Vertretung übergibt das Ferienheim. Achten Sie auf bereits bestehende Schäden (Mängelliste).
• Nach der Übernahme haftet der Mieter für alle Schäden.
Allgemeines
• Schäden sind umgehend dem Hauswart oder der Verwaltung zu melden
• Reparaturen oder Ersatz dürfen nur durch die zuständigen Stellen angeordnet werden.
• Strassen- oder Wanderschuhe werden im Kellergeschoss deponiert. Im Haus werden Hausschuhe getragen.
• Das Halten von Haustieren ist nicht erlaubt.
• Aus feuerpolizeilichen Gründen ist das Rauchen nur im Freien erlaubt, es gilt im ganzen Haus Rauchverbot. Raucher benützen Aschenbecher und entleeren diese nach dem Erkalten des
Inhaltes.
• Es ist untersagt mit offenem Feuer oder Licht zu hantieren (Rechauds, Lampen, Kerzen etc.).
• Das Haus ist mit einer automatischen Brandmeldeanlage überwacht. Bei einem Ereignis alarmieren die akustischen Alarmgeber in den Etagen. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nicht. Diese muss
telefonisch aufgeboten werden (Tel. 118). Bitte separate Anleitung beachten, welche im Haus angeschlagen ist. Die Lagerleitung wird zusätzlich über Feuerlöscher und Brandschutzmassnahmen orientiert.
Diese Informationen müssen von der Lagerleitung an die Lagerteilnehmer weitergeleitet werden.
• Die Feuerleiter darf nur im Notfall oder bei einer von der Lagerleitung sicher geführten Notfallübung betreten werden.
• Ein technischer Alarm ertönt bei Überlastung des Stromnetzes. Hierbei ist nach den Weisungen, welche auf dem Sicherungskasten in der Waschküche angeschlagen sind, vorzugehen. Zusätzliche
Sicherungskästen befinden sich in den Toiletten.
• Beim Strom ist auf geringen Verbrauch zu achten. Sind zu viele Geräte zugleich eingeschaltet, kann dies den technischen Alarm auslösen.
• Es wird um mässigen Wasserverbrauch besonders beim Duschen gebeten, weil die Abwasserentsorgung aufwändig ist..
• Das Beschriften oder Bemalen der Wände und Gegenstände ist untersagt.
• Fenster und Fensterläden sind im offenen oder geschlossenen Zustand stets festzumachen.
• Die Umgebung (Wege, Vorplätze, Fussballplatz, Weiden, Feuerstelle etc.) ist sauber zu halten.
Zimmer
• Matratzen, Molton, Kissen und Wolldecken sind vorhanden. Es ist verboten, diese im Freien zu benutzen.
• Ein Fixleintuch (90/190), ein Kissenanzug (65/100) und ein Schlafsack sind von den Benutzern mitzubringen.
Müllabfuhr
• Kehrichtsäcke stehen zur Verfügung. Diese können im Container deponiert werden.
• Der Container wird periodisch von der Gemeinde geleert.
Endreinigung
• Das Ferienheim ist gereinigt und in tadellosem Zustand zu übergeben. Für Schäden haftet der Mieter.
• Eine eventuelle Nachreinigung durch den Hauswart wird separat verrechnet.
• Küche, Vorratsraum und Waschküche, sowie Schuhraum, Gänge und Office sind nach der Besenreinigung mit dem Nassstaubsauger zu putzen. Der Nasssauger darf nicht als Trockensauger verwendet
werden.
• Die Kühl- und Gefrierschränke sind zu leeren.
• Sämtliche übrigen Räume sind nach der Besenreinigung mit dem Staubsauger zu reinigen. Schlafzimmer, Waschräume, Spiel- und Essräume sind zusätzlich noch feucht aufzunehmen. Gleiches gilt für das
Treppenhaus und die Gänge in den oberen Stockwerken.
• Der Tischtennisraum, die alte Kegelbahn, sowie der Küchenvorraum und die Aussentreppen sind zu wischen.
• Die Matratzen in den benützten Zimmern sind zu wenden und mit den Moltons zu beziehen, Kissen und Wolldecken anschliessend geordnet am Fussende hinzulegen.
• Alle gebrauchten Küchen- und Putztücher sind in der Waschmaschine zu waschen und aufzuhängen
• Sämtliche Gebinde, Verpackungen und Kartonschachteln sind vom Mieter zu entsorgen.
• In allen Toiletten sind jeweils zwei WC-Rollen bereitzulegen.
Abgabe des Hauses
• Die Abgabe wird nach vorheriger Abmachung geregelt.
• Der Hauswart oder dessen Vertretung übernimmt das Ferienheim.
Parkordnung
• Das Durchfahrtsrecht für die Forst- und Landwirtschaft muss jederzeit gewährleistet sein.
Sportplatz
• Der Sportplatz darf nur bei trockener Witterung benutzt werden.